Kiesgrubensee II Kleinpösna

Sachsen, Leipzig

  • Größe 43.00ha
  • Gewässer-Nr. ohne, da Vereinseigentum
  • Wasserqualität 1
  • Bootsangeln
  • Beschreibung:

    Der Kiesgrubensee Kleinpösna verfügt über eine nutzbare Wasserfläche von 43 ha. Er liegt unmittelbar vor den Toren der Stadt Leipzig am Ortsteil Leipzig / Kleinpösna an der Autobahn A14 / Ausfahrt Kleinpösna. Zu erreichen von der Autobahn, in Richtung Kleinpösna, vor dem Ortseingang links, am ersten See vorbei gleich der nächste See links der Kiesgrubenstraße. Die Lage des Sees ist jetzt mittels unserer dynamischen Karte leicht zu finden bzw. die Anreise zu planen. (leider ist der See selbst nicht im Kartenmaterial abgebildet) Beangel- und begehbar ist die Nordwest-, Nord- und Ostseite des Sees. Die Südseite ist Betriebsgelände des Kieswerkes und darf nicht betreten oder befahren werden. Der See hat eine durchschnittliche Tiefe von 6m mit einem wellenartigen Bodenprofil. Es gibt aber einige Stellen mit deutlich über 10m Tiefe. Es kann vom Ufer oder vom Boot ( ohne Verbrennungsmotor ) aus gefischt werden. Sperrstrecken Aus gegebenen Anlass macht es sich erforderlich nochmals dringend darauf hinzuweisen, dass die in der Karte rot markierten Uferabschnitte durch Angler nicht betreten oder befahren werden dürfen. Bei Zuwiderhandlungen droht der Verlust der Angelberechtigung. Folgende Angelarten werden vorwiegend betrieben: Grundangeln (sehr erfolgversprechend auf Großkarpfen und Aal) Stippangeln (auf einen guten Weißfischbestand) Spinnangeln (auf Zander, Hecht, Barsch) Flugangeln (auf Forelle, Döbel, Rotfeder, Uckelei) Der Verein verkauft an Nichtvereinsmitglieder (mit Fischereischein) Angelberechtigungen, welche über folgende Angelfachgeschäfte zu erwerben sind: Anglerbedarf-Leipzig, Berliner Str. 121, 04129 Leipzig, Tel.: 0341-4011560 und G.-Feilotter-Str. 5, 04316 Leipzig-Mölkau, Tel./Fax.: 0341-6515015 Online - Angelschein - Service: www.anglerbedarf-leipzig.de/angelscheine Angel-Spezi, 04319 Leipzig-Engelsdorf, Hugo-Aurich-Str. 7c, Tel.: 0341-9112290 Angel Domäne, 04416 Leipzig-Markkleeberg, Hauptstr. 101, Tel.: 0341-3587620 Angelcenter Jürgen Fuchs, 04425 Taucha, Gartenstr. 25, Tel.: 034298 - 66774 http://www.meineangelkarte.de/ Die Berechtigungen kosten: Tagesberechtigung: - 7,50 € Wochenberechtigung: - 20,00 € Jahresberechtigung: - 60,00 € Übernachtungsmöglichkeiten: Übernachtung ist direkt am See mittels Schirmzelt möglich Weiterhin besteht die Möglichkeit, in der Pension Engelsdorfer Backhaus (ca. 10 Autominuten vom See entfernt) zu übernachten. Gastangelkarten sind gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeines in der Pension erhältlich. Der See eignet sich auch für Gruppen- und Gesellschaftsangeln. Anfragen hierfür sind an den Vorstand zu richten. Benutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular. Für Gastangler ist nur der Kiessee II zum Angeln freigegeben. Fangbegrenzung pro Angeltag/ Mindestmaß: -Karpfen 2 Stck. 40 cm bis Obermaß 65 cm -Aal 3 Stck. 45 cm -Hecht 3 Stck. 50 cm -Zander 3 Stck. 50 cm -Schleie 3 Stck. 30 cm -Forelle 3 Stck. 30 cm Alle über 65 cm gefangenen und nicht verletzten Karpfen sollten schonend in die Gewässer zurückgesetzt werden um eine artgerechte Altersstruktur zu erhalten, da in den letzten Jahren zunehmend Großkarpfen entnommen wurden. Welse unterliegen keiner Fangbegrenzung und keinem Mindestmaß und dürfen nicht zurück gesetzt werden. Insgesamt dürfen außer Wels nur 5 Feinfische pro Angeltag mitgenommen werden. Schonzeiten: Hecht und Zander 01.02. - 31.05. Forelle 01.10. bis 30.04. -Störe unterliegen ganzjähriger Schonzeit!!! Folgende Fanggeräte dürfen verwendet werden: Es darf gleichzeitig mit 2 Friedfischangeln oder mit 2 Raubfischangeln oder 1 Spinnangel oder 1 Flugangel vom Ufer bzw. festgemachten Wasserfahrzeug geangelt werden. 1 Köderfischsenke bis 1,2 m Seitenlänge und maximal 15 mm Maschenweite. Der Einsatz der Köderfisch- und Spinnangel ist vom 01.02. bis 31.05. untersagt Eine Tageskarte ist gültig für die Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00; eine Wochenkarte gilt für 7 aufeinander folgende Tage; eine Jahreskarte gilt für das jeweilige Kalenderjahr. Das Nachtangeln ist erlaubt, ein übernachten im Schirmzelt mit Liege ist gestattet. Bei längerem Aufenthalt am See (mehrereTage) ist eine Biotoilette mitzuführen und bei Bedarf zu benutzen. Sonstiges: -Das Betreten des Ufers ist mit Ausnahme des Werksgelände gestattet(gesperrtes Uferbereich ist auf der Seekarte als Sperrstrecke rot auf unserer HP ersichtlich) -Bootserlaubnis wird für Ruderboote und beschränkt mit Elektromotoren gestattet -Der Einsatz von Echolot ist gestattet. -Jede beköderte Angel ist unter Aufsicht des Anglers zu halten. -Fahrzeuge können auf dem Parkplatz rechts neben der Einfahrtsschranke geparkt werden. -Zum Schutz der Wege und Angelstellen ist es nicht gestattet das Grundstück mit Wohnwagen, Wohnmobilen, LKW und mehrachsige Anhängern zu befahren. Bei Kontrollen durch die Kontrolberechtigten des Vereines ist der Fischereischein und der Erlaubnisschein auf Verlangen auszuhändigen. Verstößt der Inhaber gegen die gesetzlichen Bestimmungen bzw. vorstehenden Bedingungen wird der Erlaubnisschein entschädigungslos eingezogen. Information für Gastangler ! Liebe Gastangler, wir bitten von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, nach Beendigung des Angelns die Tageserlaubnis- oder Wochenerlaubnisscheine in den Briefkasten, der an der Schilderstange Nähe der Einfahrtschranke angebracht ist, einzuwerfen. DANKE !

  • Besatz:

    Aal, Barsch, Blei (Brasse), Döbel, Güster, Hecht, Karpfen, Karausche, Plötze, Regenbogenforelle, Rotfeder, Schleie, Wels (Waller), Zander, Weißfisch, Ukelei, Sonstige, Störhybride, Giebel.

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