danke an einen kontrolleur ( D.H. ) der sich an seinem!!! teich für den bürgermeister höchst persönlich hält.
z.B.
- belästigung der angler
- vergreifen an privaten eigentum der angler
- unhöflichkeit und anstandsloses benehmen
08.05.2011
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mar86cel
danke an einen kontrolleur ( D.H. ) der sich an seinem!!! teich für den bürgermeister höchst persönlich hält. z.B. - belästigung der angler - vergreifen an privaten eigentum der angler - unhöflichkeit und anstandsloses benehmen